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Inzwischen hat es sich herumgesprochen, dass man im digitalen Zeitalter gute Möglichkeiten hat, auf einfache Art und Weise, an ein regelmäßiges passives Einkommen zu kommen. Allerdings stellen sich dabei viele Menschen die Frage: muss ich mein passives Einkommen versteuern?

Darauf gibt es grundsätzlich eine einfache Antwort: natürlich müssen Sie Ihr passives Einkommen der Steuer unterwerfen – so wie jedes andere Einkommen auch. Sie sollten dabei keinesfalls den Versuch unternehmen, dieses Einkommen den Steuerbehörden zu verschweigen, denn Sie können sich sicher sein, dass das irgendwann herauskommt. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie schwere Strafen befürchten und so würde ich Ihnen dringend empfehlen: erklären Sie jedes passives Einkommen der Steuer, dann werden Sie gut schlafen (und gut leben).

Passives Einkommen versteuern: Beispiele zu einzelnen passiven Einkommensarten

  • Bei allen internetbasierten passiven Einkommensquellen (Blog, Youtubekanal, Internetseite, Onlineshop, Apps u.ä.) erhalten Sie Abrechnungen von den Partnern, die Ihnen Geld zahlen (z.B. google, Affiliatepartner oder Sponsoren). Diese Einkünfte sind voll steuerpflichtig und werden selbstverständlich der Einkommensteuer und (je nach Ihrer Steuerpflicht) der Umsatzsteuer unterworfen.
  • Auch bei allen nicht-internetbasierten Quellen greift die Steuer. Hier kann es jedoch besondere Regeln geben. So werden zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich besonders behandelt. Einnahmen aus Büchern und E-Books können Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit sein. Auch hier bestehen besondere Möglichkeiten, die Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen sollten.